Modernes Wirtschaften ist durch Arbeitsteilung gekennzeichnet. Private Akteure arbeiten über die Grenzen bilateraler Leistungsbeziehungen zusammen, um Transaktionen erfolgreich abzuwickeln. Dies steht in Kontrast zu dem Wirtschaftsentwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er fußt auf dem im 19. Jahrhundert entwickelten Leitbild des zweiseitigen Austauschvertrags. Sarah Legner entwirft den mehrseitigen Austauschvertrag als Gestaltungsinstrument für Leistungsgeflechte. Sie analysiert seine allgemeinen Strukturen im nationalen, europäischen und internationalen Recht und schlägt Vorschriften eines Rechts mehrseitiger Schuldverhältnisse aus Verträgen vor. Ferner wird der mehrseitige Kooperationsvertrag als besonderer Typ eines mehrseitigen Austauschvertrags an der Schnittstelle von Austausch- und Gesellschaftsvertrag entwickelt. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Werner und Erika Messmer-Stiftung ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen; 2014 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Stuttgart; 2016 Zweite Juristische Prüfung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Tübingen; Richterin im Bezirk des OLG Stuttgart; 2019 Promotion (Tübingen); Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Konstanz; 2023 Habilitation (Konstanz); Inhaberin der Qualifikationsprofessur für Zivilrecht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Europäisches Privatrecht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden.