<p>Hat ein zeitgleich inhaftiertes Paar einen Anspruch auf einen Gemeinschaftshaftraum? Nach derzeitigem Recht ist dies insbesondere davon abhängig, ob es sich um ein homo- oder heterosexuelles Paar handelt und in welchem Bundesland das Paar inhaftiert ist. Ob diese Differenzierung rechtlich haltbar ist und ob sich ggfs. ein Anspruch auf gemeinschaftliche Unterbringung ergibt, ist die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit. Die Autorin untersucht insbesondere die geltende Rechtslage der Unterbringung im Strafvollzug sowie die Bedeutung von Partnerschaft und Sexualität für den Strafvollzug. Ergebnisbasiert analysiert sie vier Fallgruppen dahingehend, ob sich das behördliche Ermessen bei der Unterbringungsentscheidung zu einem Anspruch verdichtet.</p>