Die medizinische Versorgung unter Haftbedingungen stellt für die Länder des Europarates eine grosse Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere auch für die Schweiz. Der föderale Staatsaufbau, der den 26 Kantonen die Zuständigkeit im Bereich der Vollstreckung und des Vollzugs der strafrechtlichen Sanktionen sowie für das öffentliche Gesundheitswesen zuweist, macht die Vollzugsmedizin in unserem Lande zu einem Buch mit sieben Siegeln.
Deshalb widmete sich die Tagung 2011 der Fachgruppe 'Reform im Strafwesen' dem Thema Gefängnismedizin. Neben juristischen Fragen, welche sich auf dem Spannungsfeld zwischen Medizin- und Vollzugsrecht ergeben, stehen medizinethische Überlegungen im Vordergrund. Schliesslich gilt es über Standards im Rahmen der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug zu diskutieren. Dabei kommen insbesondere auch Fachleute aus der Praxis zu Wort.