Die Aufmerksamkeit, welche das Jugendstrafrecht 2013 erlebt hat, war beinahe nicht zu überbieten. Jugendgewalt, «Kuscheljustiz» und der Fall «Carlos» waren omnipräsent in aller Munde und allen Medien. Auch auf politischer Ebene wurde das Jugendstrafrecht bei allen Fraktionen ausführlich diskutiert. Rufe nach Verschärfung im Sinne einer Angleichung ans Erwachsenenstrafrecht, nach Anpassung an das europäische Ausland, somit weg von den erzieherischen Massnahmen hin zum reinen Strafvollzug wurden laut. Ist das Schweizer Jugendstrafrecht tatsächlich zu milde? Was ist der Grund, dass die Fallzahlen in den letzten Jahren sanken? Wie reagieren Fachleute aus dem Inland und dem nahegelegenen Europa auf unser Täterstrafrecht? Ist es Zeit für eine Konsolidierung der Errungenschaften oder drängt sich ein Paradigmenwechsel auf?