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Funktionelle Äquivalente der strafrechtlichen Konkurrenzlehre im Common Law

Zugleich eine Abhandlung über die unechte Idealkonkurrenz im Völkerstrafrecht

Inhalt

Im deutschen Strafrecht wird die Zulässigkeit der kumulativen Anklage, Verurteilung und Bestrafung mehrerer Gesetzesverletzungen durch die sog. Konkurrenzlehre geregelt. Eine solche gibt es in Rechtsordnungen des Common Law zwar dem Begriff nach nicht, jedoch in der Sache. Dies zeigt Andreas Dürr anhand dreier repräsentativer Rechtsordnungen jenes Rechtskreises (England/Wales, Kanada, USA) eingehend. Er vergleicht die Rechtsordnungen und erarbeitet anschließend einen Vorschlag zur Neuordnung der Konkurrenz im deutschen Recht, der v.a. auf einer einheitlichen Form der Kumulativbestrafung von Tateinheit und -mehrheit beruht und der Idealkonkurrenz einen anderen Anwendungsbereich als bislang zuweist. Die Erkenntnisse des Rechtsvergleichs nimmt der Autor zum Anlass, die völkerstrafrechtliche Rechtsprechung zur Gesetzeskonkurrenz zu kritisieren und auch insoweit einen alternativen Lösungsweg anzubieten.<br /><br />Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und der Universidad de Castilla-La Mancha (Toledo, Spanien); 2012 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München; 2014 Carlo-Schmid-Stipendiat des DAAD in der Verfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien; 2016 Magister Juris (University of Oxford); Rechtsreferendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin; 2018 Zweite Juristische Staatsprüfung.

Bibliografische Angaben

Januar 2019, 354 Seiten, Deutsch
MOHR SIEBECK
9783161569425

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