<p>Bisher nicht abschließend geklärt ist die praxisrelevante Frage, ob auch schon vor rechtskräftiger Entscheidung der Gerichte ein Mehrfachverfolgungsverbot wegen derselben Sache zum Schutz des Beschuldigten besteht und wie sich ein solches Parallelverfolgungsverbot im deutschen Recht herleiten lässt. Hierzu wird anhand der Belastungen des Strafverfahrens herausgearbeitet, dass es sich bei dem Strafverfahren in seiner Gesamtheit um einen Grundrechtseingriff handelt. Zur Verortung des Parallelverfolgungsverbots werden ne bis in idem, der Fair-Trial-Grundsatz und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz analysiert. Zum Schluss wird das Verhältnis paralleler Straf- und verwaltungsverfahren betrachtet und ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet.</p>