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Frauen als Wegbereiter des Rechts: Die ersten deutschen Juristinnen und ihre Reformforderungen in der Weimarer Republik

Inhalt

Zu den ersten deutschen Frauen, die Rechtswissenschaften studieren und die juristischen Staatsexamina ablegen konnten, gehorten: Marie Munk, Margarete Berent und Margarete Meseritz. Gemeinsam mit Marie Raschke grundeten sie den Deutschen Juristinnen-Verein im Jahre 1914: den Vorlaufer des heutigen Deutschen Juristinnen Bundes. Als Verbandsmitglied im Bund Deutscher Frauenvereine beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein in der Weimarer Reform zum Familien-, Ehegter-, Nichtehelichen- und Scheidungsrecht. Das damals neue Postulat der Gleichberechtigung der Geschlechter in Art. 119 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung sollte den Frauen zu einem neuen Recht verhelfen. Ein neues Recht war erforderlich, weil die Haus- und Arbeitsgemeinschaft des 19. Jahrhunderts aufgelst und die industrielle Revolution die Frau zur Erwerbsfrau gemacht hatte. Zudem hatten die Frauen mit der Weimarer Reichsverfassung das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Zwischen dieser weiblichen Teilhabe im ffentlichen Leben und im Erwerbsleben klaffte eine Divergenz zur Stellung der Frau im Brgerlichen Gesetzbuch von 1900. Nach dem dort geregelten Rechtsverhltnis zwischen Frau und Mann hatte der Ehemann das Alleinentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft: Der Ehemann konnte die Arbeitsvertrge seiner Ehefrau ohne ihr Mitspracherecht kndigen, ihm oblag die alleinige Verwaltung des ehelichen Vermgens und er besa die elterliche Gewalt ber die Kinder, selbst wenn er schuldig geschieden wurde. Allerdings war eine Scheidung vom Gesetzgeber nahezu unmglich gemacht und sie barg fr die Frau die Gefahr, dass sie das Sorgerecht verlor und ihr kein Unterhalt zustand. Noch schlechter erging es den ledigen Mttern, die nicht nur sozial gechtet, sondern auch rechtlich diskriminiert wurden. Fr ihre nichtehelichen Kinder erhielten sie keinen Unterhalt und diese besaen auch kein Erbrecht, da eine Verwandtschaft mit dem Vater aberkannt wurde. In diese veralteten Bestimmungen des Brgerlichen Gesetzbuches wollten Marie Munk und Margarete Berent eine Bresche fr die Rechtsstellung der Frau schlagen. Auf dem 33.Deutschen Juristentag berzeugte Marie Munk fhrende Juristen von der Notwendigkeit einer Reform des Gterrechts im Interesse der Frau. Auf dem 36. Deutschen Juristentag pldierte Emmy Rebstein-Metzger, ein weiteres Mitglied des Deutschen Juristinnen-Vereins, fr das Erfordernis einer familienrechtlichen Reform. Darber hinaus beteiligte sich der Deutsche Juristinnen-Verein als Verbandsmitglied des Bundes der Deutschen Frauenbewegung auch in den Printmedien an der Reformdiskussion. Obgleich die parlamentarischen Bestrebungen im Reichstag und Reichsrat bis zur Machtergreifung Hitlers nicht erfolgreich waren, hatten die Reformforderungen der Mitglieder des Deutschen Juristinnen-Vereins groen rechtspolitischen Einfluss.

Bibliografische Angaben

Juli 2012, Deutsch
DIPLOMICA
9783836642408

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