Zum Werk
Der Kommentar zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erläutert alle relevanten straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Normen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in zwei Bänden. Der Kommentar bietet somit einen verlässlichen Überblick über den aktuellen Meinungsstand zu allen wesentlichen Normen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Neben dem StGB werden sämtliche relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Vorschriften besprochen. Die steuerrechtlichen Strafnormen werden ebenso berücksichtigt wie europarechtliche Richtlinien sowie lebensmittelrechtliche, gesellschaftsrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Inhalt
- Wirtschaftsstrafrechtliche Normen des StGB werden ausführlich kommentiert, z.B. Berücksichtigung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Kommentierung aller relevanten Nebengesetze und Verordnungen mit strafrechtlichen Normen (z.B. Lebensmittelstrafrecht)
- Ausführliche Kommentierung der strafrechtlichen Normen im Steuerrecht als eigener Teil
- Berücksichtigung europarechtlicher Normen und Richtlinien in ihren Auswirkungen auf das deutsche Recht
- gesellschafts-, wertpapier-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Steuervorschriften werden ausführlich erörtert
Vorteile auf einen Blick
- komplette Kommentierung der Normen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht mit strafrechtlicher Bedeutung
- die Bibliothek zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht in zwei Bänden
Zur Neuauflage
Für die dritte Auflage wird der Kommentar komplett überarbeitet und auf Stand 1. Mai 2023 gebracht. Er wird erstmalig in zwei Bänden erscheinen.
Zudem wird der bewährte Kommentar um zahlreiche Aspekte erweitert, u.a. mit der Kommentierung des § 24 LkSG, § 23 GeschGehG, § 21 MiLoG, § 18 MaBV, §§ 42, 43 DS-GVO, § 42 StaRUG und der erweiterten Kommentierung des GWB.
Zielgruppe
Für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, strafrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen in Unternehmen, Syndikusanwaltschaften, Juristinnen und Juristen in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler.