Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Von Freundinnen und Erbschleichern

Wechselspiele des Interpersonalen in letzten Willen als Form der Kontingenzbewältigung und des Zukunftshandelns

Zukunft oder Zukünftiges kann Ungewissheit und Unsicherheit bergen, genauso aber auch Möglichkeiten und Chancen eröffnen. Römer und Römerinnen nutzten als Strategien der Kontingenzbewältigung und des Zukunftshandelns Testamente als Planungsinstrument. In Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung und dem Vermögenstransfer mussten sich Erblasser und Erblasserinnen die Frage stellen, wer aus ihrem Umfeld ein geeigneter Erbe oder eine geeignete Erbin wäre. Kamen die Erben und Erbinnen aus dem Kreis der Familie oder waren sie Freunde und Freundinnen? Dabei entschieden gesellschaftliche Gepflogenheiten und Normen darüber, ob Begünstigte als Freunde bzw. Freundinnen erachtet oder vielmehr der Erbschleicherei bezichtigt wurden.

mars 2026, 454 pages, relié, Studien zur Alten Geschichte, Bd. Band 040, Allemand
Vandenhoeck u. Ruprecht
978-3-9110654-2-9

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