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Verlustabzug bei Körperschaften. Eine kritische Betrachtung der Verlustabzugsbeschränkungen

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&quote;Es gibt kein Rechtsgebiet, das so anderungsanfallig ist, wie das Steuerrecht.&quote; proklamierte LANG zutreffend im Jahr 2008. PRINZ betrachtet 2018 gesondert die Regelungen zum Verlustabzug und spricht von einer jhrigen Leidensgeschichte&quote;. LANG wird in Hinblick auf die Regelungen zur Verlustabzugsbeschrnkung aus 8c KStG deutlicher und spricht gar von einem einzigartigen Beispiel fr das konzeptionelle und dogmatische Versagen des deutschen Gesetzgebers&quote;. DRR bringt indes das OTTO VON BISMARCK zugesagte Zitat Je weniger die Leute wissen, wie Wrste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie.&quote; in Zusammenhang mit der Gesetzesentwicklung von 8c KStG. Einerseits wird in der Entwicklung stets das Streben nach der Verlustnutzung deutlich, andererseits sollen jedoch die missbruchliche Verlustnutzungen ber sog. Mantelkufe verhindert werden. Das sich daraus ergebende Spannungsfeld birgt seither zahlreiche Streitfragen bis hin zur vom BVerG bescheinigten mit dem Grundgesetz unvereinbaren Gesetzesauslegung. Im Rahmen der Studie soll dieses Spannungsfeld nher beleuchtet werden, indem die verschiedenen Verlustabzugsregelungen von mehreren Seiten betrachtet werden. Besondere Beachtung finden auf Grund ihrer hohen Streitanflligkeit die Regelungen, die den Verlustabzug beschrnken. In einem ersten Schritt soll der allgemeine Verlustabzug nach 10d EStG und 10a GewStG betrachtet werden und es soll zu einer ersten Auseinandersetzung mit einer Verlustbeschrnkungsregelung in Gestalt der sog. Mindestbesteuerung kommen. Im zweiten Schritt werden die speziellen Regelungen zu Verlustabzugsbeschrnkungen aus 8c KStG betrachtet. Hierbei soll bereits die zu Beginn des Kapitels II/2 aufgefhrte Rechtsentwicklung ein erstes Gefhl fr die von 8c aufgeworfenen Kontroversen bieten und dem Leser schon rein optisch ein Bild des vom Gesetzgeber bis dato hinterlassenen Flickenteppichs des 8c KStG vermitteln. In einem dritten Schritt wird die zu 8c KStG bestehende nachtrglich eingefgte Ausnahmeregelung des 8d KStG betrachtet. Schnell wird hierbei deutlich, dass die vermeintliche Entschrfung des kontroversen 8c KStG nicht hlt, was sie verspricht und sogar weitere Streitfragen, insb. hinsichtlich der in der Ausnahme enthaltenen Ausnahmen aufwirft.

Informations bibliographiques

mars 2021, Allemand
DIPLOMICA
9783961463183

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