Auf welche Grundlage darf das Gericht seine Entscheidung 黚er die Wahrheit einer streitigen Tatsache im Zivilprozess st黷zen? Die zul�sigen Erkenntnisquellen werden regelm溥ig unter Berufung auf einen "Strengbeweis" mit den in der ZPO geregelten Beweismitteln gleichgesetzt und demzufolge als beschr鋘kt erachtet ("numerus clausus"). Joshua Fisher widerlegt diese Annahme mittels einer Auslegung des �286 Abs.�S.�ZPO, demzufolge das Gericht "unter Ber點ksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme" zu entscheiden hat. Durch eine Analyse der Zwecke der f鰎mlichen Beweisaufnahme kann das Spannungsverh鋖tnis zwischen Strengbeweis und freier richterlicher Beweisw黵digung aufgel�t werden. Als rechtsvergleichende Folie dient das Recht von England und Wales.