<p>Seit Bestehen des modernen Völkerstrafrechts ist es dem Vorwurf der Selektivität ausgesetzt. Doppelstandards, Siegerjustiz, Recht des Stärkeren - so klingen die Vorwürfe. Diese Arbeit geht davon aus, dass die Anwendung des Völkerstrafrechts stets selektiv ist und voraussichtlich bleiben wird, was nicht unbedingt ein Defizit sein muss. Als entscheidend werden die Kriterien angesehen, nach denen eine Auswahl stattfindet. Als Grundlage für die Bewertung werden die Strafzwecke herangezogen und anhand dieser verschiedene Auswahlstrategien erörtert. Nach Untersuchung dieser grundlegenden Thematik widmet sich die Arbeit der Frage, die aus dem Selektivitätsvorwurf folgt: Führt die Selektivität des Völkerstrafrecht zum Verlust seiner Legitimität?</p>