Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Schreibunterlagenblock für Linkshänder

Ein für den Arbeitstisch gedachter Block, auf welchem jeweils die richtige Blattlage und Handhaltung aufgedruckt sind.

Der Block hilft dabei, späteres Leid in der Schule, insbesondere beim Schreiben mit dem Füller, zu verhindern. Da dieser Block nicht oben, sondern unten geleimt ist, können die Blätter beim linkshändigen Schreiben nicht weggeschoben werden!

novembre 1997, 20 pages, Linkshändigkeit, Allemand
Auer Verlag i.d.AAP LW
978-3-403-02926-7

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