Mehrere Kantone haben für die regionale Aufgabenerfüllung neue Körperschaftsformen (Regionalkonferenzen, Agglomerationen, Regionen, Syndicat d’agglomération etc.) geschaffen. Die vorliegende Arbeit ordnet diese in den Aufbau unseres Bundesstaates ein und beantwortet die Frage, ob diese eine eigene staatsrechtliche Ebene bilden.
Die neuen regionalen Körperschaften nehmen für sich in Anspruch, demokratisch ausgestaltet und entsprechend legitimiert zu sein, grundlegende Entscheidungen selbständig zu treffen. Sie stützen sich auf die kantonale Gesetzgebung, welche die demokratischen Rechte in der regionalen Entscheidungsfindung und die Mitsprache der Gemeinden regelt. Die Kantone und Gemeinden sind indes keineswegs frei, die Erfüllung regionaler Aufgaben nach Belieben zu organisieren. Die Bundesverfassung schreibt den Kantonen vor, sich eine demokratische Verfassung zu geben, welche sämtliche staatsrechtlichen Ebenen durchdringen muss. Von Bundesrechts wegen ist sodann das Legalitätsprinzip zu beachten. Auch die jeweiligen Kantonsverfassungen setzen demokratische Mindeststandards, die nicht dadurch umgangen werden können, indem Aufgaben in regionalen Körperschaften erfüllt werden. Der Autor stellt die Entscheidungskompetenzen den demokratischen Rechten gegenüber, zeigt dadurch die Grenzen regionaler Aufgabenerfüllung auf und erörtert mögliche Lösungen.