Am 11. März 2012 nahm der Souverän die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ an. Zur raschen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erliess der Bundesrat am 23. August 2012 die Verordnung über Zweitwohnungen. Sie findet in Gemeinden Anwendung, in denen der Anteil von Zweitwohnungen am gesamten Bestand der Wohnungen mehr als 20 Prozent beträgt. Die Verordnung gilt solange, bis der Bundesgesetzgeber ein Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative verabschiedet hat.
Der vorliegende Band zur rechtlichen Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative versammelt die Referate einer Tagung, die Ende 2012 von Weiterbildung Recht der Universität Luzern durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich insbesondere mit dem Geltungsbereich der Zweitwohnungsverordnung, den Bau- und Nutzungsvorschriften für bestehende und neue Zweitwohnungen, dem Vollzug des Zweitwohnungsverbots, sachenrechtlichen Instrumenten zur Sicherung des Zweitwohnungsverbots sowie dem Schicksal bereits abgeschlossener Verträge, die aufgrund des Zweitwohnungsverbots nicht erfüllt werden können.