In fast allen Gebieten des Privatrechts wird Vermögen verwaltet: Banken verwalten die Guthaben ihrer Kunden, Willensvollstrecker den Nachlass und Ehegatten ihre Gütermassen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Was aber sind die typischen Rechte und Pflichten eines Vermögensverwalters? Eine umfassende, rechtsgebietsübergreifende Untersuchung zu dieser Thematik steht bisher aus.
Die vorliegende Arbeit schliesst diese Lücke. Anhand der verschiedenen Vermögensverwaltungstatbestände des ZGB und OR wird ermittelt, welche Rechte und Pflichten einem Vermögensverwalter typischerweise zukommen, worin also sein rechtliches 'Dürfen' und 'Müssen' besteht. Gestützt darauf unterzieht der Autor den herrschenden Begriff der Vermögensverwaltung einer kritischen Würdigung und fasst diesen präziser.
Die Arbeit setzt sich zudem mit weiteren Grundfragen des Innen- und Aussenverhältnisses der Vermögensverwaltung auseinander, insbesondere mit dem rechtlichen 'Können' des Vermögensverwalters und dem subsidiär auf die Vermögensverwaltung anwendbaren Recht. Untersucht werden überdies die gesetzlichen Beschränkungen des Umfangs der Vermögensverwaltung auf ordentliche, ausserordentliche, notwendige und dringliche Handlungen.
Ein eigener Teil der Untersuchung beschäftigt sich mit dem Gegenstand der Vermögensverwaltung, dem Vermögen. Anhand zahlreicher Beispiele aus dem ZGB, OR und FusG wird gezeigt, woraus sich das Vermögen im Privatrecht zusammensetzt und worin sich die Bestandteile des Vermögens von den Persönlichkeitsrechten unterscheiden.