Die selbstregulierte Schweizer Börse stellt im internationalen Vergleich eine Besonderheit dar: Vor allem der in Art. 9 BEHG vorgezeichnete Beschwerdeweg räumt der Börse einen einzigartigen Freiraum ein, der aber von Beginn an umstritten war. Bemängelt wird insbesondere der fehlerhafte Rechtsschutz. Doch nicht nur die Verfahrensausgestaltung gibt Anlass zu Kritik: Die Regulierten beanstanden namentlich die Umsetzung des Sanktionierungsauftrags sowie den Sanktionenkatalog.
Angesichts dieser Vorbehalte wird das Sanktionsverfahren der Schweizer Börse einer gründlichen Betrachtung unterzogen. Dabei wird im verfahrensrechtlichen Teil die Rechtsstaatlichkeit des Börsensanktionsverfahrens ausgehend von den in Art. 6 EMRK verankerten Verfahrensgarantien überprüft. Insbesondere wird auch die durch den Bundesgerichtsentscheid im Fall Bergbahnen Lenzerheide AG aufgeworfene Frage des Rechtsschutzes von Dritten (hauptsächlich Aktionären) betrachtet.
Im dritten Kapitel werden dann die materiellen Aspekte des Börsensanktionsverfahrens (Sanktionierungsgrundsätze und Sanktionenkatalog) näher betrachtet. Die Sanktionierungspraxis wird anhand der von Emittenten und der Presse gerügten Punkte durchleuchtet und bewertet, unter Berücksichtigung der bereits eingeführten Verbesserungsmassnahmen.