Friedemann Utz untersucht die Beiträge des Juristen Walter Strauß (1900-1976) zur Rechtsentwicklung der frühen Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund seines persönlichen Werdegangs. Als Sohn jüdischer Eltern in Berlin geboren, wurde Strauß 1935 aus dem Reichsministerialdienst entlassen. Er überlebte den Nationalsozialismus in Berlin und wurde Gründungsmitglied der CDU. Strauß bekleidete in der Besatzungszeit wichtige Ämter, war Abgeordneter des Parlamentarischen Rates und leistete bedeutende redaktionelle Beiträge zum Bonner Grundgesetz. Mit seinem langjährigen Wirken als Staatssekretär im Bundesjustizministerium rücken wichtige Entscheidungsvorgänge in der frühen Bundesrepublik ins Blickfeld der Untersuchung. Walter Strauß hat hier Erhebliches zum Staatsaufbau und zur schon in der Besatzungszeit begonnenen rechtspolitischen Gestaltung der Sozialen Marktwirtschaft beigetragen, wohingegen seine Bestrebungen, christlich-konservative gesellschaftspolitische Vorstellungen gesetzlich abzusichern, die Adenauerjahre nicht überdauert haben. Die Vielfalt der von Walter Strauß beeinflußten Rechtsgebiete bringt es mit sich, daß der Band Neues zur Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit und der ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik aufzeigt.<br /><br />Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen; 1995-99 wissenschaftliche Mitarbeit an der Forschungsstelle für internationale Privatrechtsgeschichte in Tübingen; Rechtsanwalt.