Am 12. Mai 1931 verabschiedete der Preußische Landtag ein neues Polizeigesetz. Dieses Preußische Polizeiverwaltungsgesetz von 1931 (PVG) galt nach 1945 fort und wurde zum Modell der heutigen Polizeigesetze. Es stand bisher vor allem für die Kontinuität des rechtsstaatlichen deutschen Polizeirechts. Das PVG enthielt grundlegende Prinzipien des materiellen Polizeirechts, die sich noch heute im geltenden Polizeirecht wiederfinden: die Generalermächtigung zur Gefahrenabwehr, das Übermaßverbot, die Definition der polizeipflichtigen Personen und des polizeilichen Notstandes sowie das Opportunitätsprinzip. Tatsächlich aber war das PVG vor allem ein Reformgesetz. Anhand bisher unausgewerteter Archivbestände rekonstruiert Stefan Naas die Geschichte der Entstehung des Gesetzes. Er belegt, daß das PVG auf den Präsidenten des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Bill Drews zurückgeht, der es als Reformgesetz bereits Anfang der zwanziger Jahre konzipiert und ausgearbeitet hatte. Womit Drews am Anfang der Republik scheiterte, wurde schließlich realisiert. Das PVG schloß die seit 1918 laufenden organisatorischen Veränderungen der Polizei ab. Es vereinheitlichte, effektivierte und modernisierte polizeiliches Handeln und wurde so zu Recht ein wesentlicher Baustein für das moderne deutsche Verwaltungsrecht.<br /><br />Geboren 1973; Berufsausbildung zum Bankkaufmann; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/M.; 2003 Promotion; seit 2002 Juristischer Vorbereitungsdienst am Landgericht Frankfurt.