Finanzinvestoren, Hedge Fonds und Private Equity Firmen haben in der jüngeren Vergangenheit durch den gezielten Einsatz bestimmter Finanzinstrumente immer wieder Gesetzeslücken ausgenutzt - zum Nachteil von Unternehmen und privaten Kreditnehmern. Durch das Risikobegrenzungsgesetz sollen diese Gesetzeslücken nun geschlossen und die negativen Folgen bestimmter Finanzinstrumente gemildert werden. Im Ergebnis ist aus dem Gesetz ein schwacher Kompromiss geworden: Es ist weiterhin möglich, unbemerkt Beteiligungen an Unternehmen aufzubauen, und gegenüber privaten Kreditnehmer gibt es lediglich stärkere Informationspflichten.