Zum Werk Selbst kleinere Gemeinden verfügen mittlerweile über einen - auch in der Öffentlichkeit vieldiskutierten - Mietspiegel. Erstmals wurde in 2020 nunmehr eine eigene Mietspiegelverordnung erlassen, mit Regelungen zum Gegenstand der Verordnung (§ 1) und zu Begriffsbestimmungen (§ 2), zur Erstellung und Anpassung von einfachen Mietspiegeln (§§ 3-6), zu qualifizierten Mietspiegeln (§§ 6-15), zu Brutto-und Nettostichproben (§§ 8, 10), zur Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete (§§ 13-15), zum Inhalt von Mietspiegeln (§§ 16-18), zu Wohnanlagen (§ 18). Dieses Werk kommentiert nun diese neue Verordnung unter Berücksichtigung der gesamten bislang ergangenen Rechtsprechung und Literatur sowie deren Rechtsgrundlagen. Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Kommentierung des Gesetzes zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz - MsRG) zu §§ 558c und 558d BGB sowie Art. 229 § 2 und Art. 238 §§ 1-4 EGBGB
- umfassende Erläuterung aller wesentlichen Begriffe wie "ortsübliche Vergleichsmiete", "einfacher" und "qualifizierter" Mietspiegel etc.
- Darstellung der Rechtsgrundlagen sowie der Grundlagen der Mietspiegelerstellung
- komplette Kommentierung der erstmals veröffentlichten Mietspiegelverordnung

