Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Jugendberufsagenturen als Beitrag zu inklusiver Übergangsgestaltung zwischen Schule und Beruf

Jugendberufsagenturen sollen rechtskreisübergreifend der zentrale lokale Ansprechpartner für alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf sein und diese bedarfsorientiert individuell beraten und unterstützen. So verstanden stellt sich die Frage, wie Jugendberufsagenturen aus einer menschenrechtlichen Perspektive wie jener der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer inklusiven Übergangsgestaltung beitragen können. Die herausgearbeiteten Ergebnisse bieten Jugendberufsagenturen Chancen zur weiteren fachlichen Fundierung, Organisationsentwicklung, multiprofessionellen Fallarbeit und zum Abbau von Barrieren.

décembre 2024, 28 pages, Fachbeiträge zur beruflichen Bildung, Allemand
Budrich
978-3-8474-2826-8

Autres titres de la collection: Fachbeiträge zur beruflichen Bildung

Afficher tout

Autres titres sur ce thème