Die Gestaltung des Schulwesens ist im deutschen Bundesstaat grundsätzlich eine Sache der Länder. Dies hat die Föderalismusreform 2006 nachdrücklich bestätigt. Eine bundesweite Bildungsreform kann sich nur als freiwillige Übernahme schulpolitischer Konzepte von Bundesland zu Bundesland verwirklichen. Ihre Möglichkeiten und Grenzen sind abhängig von der Intensität gegenseitiger Beobachtung und Kommunikation der schulpolitischen Akteure. In dieser Studie werden Strukturen und Bedingungen bundesweiter schulpolitischer Innovationsdiffusion anhand eines konkreten Fallbeispiels aufgearbeitet. Untersucht wird die Verwirklichung der Idee „Schulautonomie“ im deutschen Schulrecht aller 16 Bundesländer von 1990 bis 2004. Die Inhalte, der Umfang und der Verlauf der schulrechtlichen Implementation von „Schulautonomie“ werden sowohl länderübergreifend als auch im Ländervergleich dargestellt. Die Bedeutung regionaler, politischer und sozioökonomischer Einflussgrößen auf Schulreformen im deutschen Bundesstaat wird aufgezeigt.