Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Immaterialgüterrechtlicher Schutz von KI

Ist KI schutzfähig? - Es kommt darauf an. Mit dieser trivialen Formulierung wird eine alles andere als banale Fragestellung angestoßen: Falls, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann KI selbst geschützt sein und welche Rechte kommen überhaupt in Betracht? Man neigt vielleicht zu dem Gedanken, dass es sich bei KI um eine weiterentwickelte Software handelt, für die letztlich dieselben Bestimmungen des Urheberrechts gelten wie für andere Programme auch. Es zeigt sich jedoch, dass die immaterialgüterrechtlich richtige Einordnung von KI-Strukturen äußerst schwierig sein kann. Diese Arbeit ist als Systematisierungsversuch zu sehen, um grundlegende Eigenarten verstehen und juristisch einordnen zu können. Nur dann kann beantwortet werden, inwiefern KI schützbar ist und ob die erheblichen Investitionen in diese neue Technik hinreichend abgesichert sein können.

juillet 2024, 112 pages, Young Academics: Rechtswissenschaft, Bd. 17, Allemand
Tectum Verlag
978-3-689-00101-8

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