Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement

Effektivere Kartellrechtsdurchsetzung durch Individualstrafen?

Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.

avril 2023, env. 304 pages, Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften, Bd. 45, Allemand
Nomos
978-3-7560-1105-6

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