Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, FHWien der WKW, Sprache: Deutsch, Abstract: Das dienstliche Weisungsrecht ist durch Rechtsvorschriften, arbeitsvertragliche Vereinbarungen und die allgemeine Fürsorgepflicht der ArbeitgeberIn begrenzt. Rechtswidrige Anordnungen brauchen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Dabei besteht auch Kündigungsschutz. Schwieriger wird jedoch die Beurteilung von Fällen, in denen Weisungen zwar gesetzeskonform sind, aber nicht mit den moralischen Prinzipien bzw. mit dem Gewissen des Arbeitnehmers vereinbar sind. Dabei stellt sich die Frage, ob auch in diesen Fällen der Arbeitnehmer entgegen den Weisungen des Arbeitgebers handeln darf. Vorstellbar wären Fälle, in denen aus Gewissensgründen ein Arbeitnehmer eine Weisung ignoriert, wodurch dem Unternehmen ein großer finanzieller Schaden zugefügt wird. In diesem Fall stellt sich auch die Frage, inwiefern der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig werden könnte. Diese Fragestellung stellt den Ausgangspunkt der Arbeit dar.Die besondere Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich aus der Tatsache, dass in der Vergangenheit viele grausame Taten gerade aus dem Grund passiert sind, weil moralisch unhaltbaren – aber zu diesem Zeitpunkt rechtskonformen – Anweisungen Folge geleistet wurde. Die Arbeit zeigt auf, ob die österreichische Legislative aus arbeitsrechtlicher Sicht Anreize bietet, moralisch fragwürdigen Anweisungen nicht zu folgen.