Flucht aus der kartellrechtlichen Bußgeldverantwortung?

Unternehmensrestrukturierung und Haftungsnachfolge im deutschen und europäischen Bußgeldrecht

Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Haftungsnachfolge im deutschen und im EU-Recht. Kann sich der Rechtsverletzer durch Verkauf des Rechtsträgers, dessen Vermögens bzw. einer Maßnahme nach dem UmwG der Kartellsanktion entziehen bzw. diese verringern? Nach dem gefundenen Ergebnis ist eine Sanktionierung des Vermögensübernehmers aufgrund des Identitätskonzeptes der Rechtsprechung nicht vom Wortlaut des § 30 Abs. 1 OWiG gedeckt. Bei Anwendung des rechtsträgerlosen Unternehmensbegriffs der EU-Organe begründet Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003 keine Bußgeldkompetenz, so dass auch hier eine Sanktionierung des Rechtsnachfolgers ausscheidet. Die echte Rückwirkung einer nationalen und EU-Bußgeldnachfolgeregelung verstößt gegen das strafrechtliche Rückwirkungsverbot.

août 2013, env. 328 pages, Saarbrücker Studien zum Privat- und Wirtschaftsrecht, Bd. 78, Allemand
Peter Lang
978-3-631-64087-6

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