Vorallem in den Rechtsordnungen des angloamerikanischen Rechtskreises werden familienrechtliche Streitigkeiten seit Jahrzehnten von spezialisierten Fachgerichten in einem besonderen Verfahren beurteilt. Dagegen gibt es in der Schweiz bis heute keine Fachgerichtsbarkeit im Familienrecht. Stattdessen wird der Grossteil familienrechtlicher Streitigkeiten von den nicht spezialisierten erstinstanzlichen Zivilgerichten in einem grundsätzlich kontradiktorischen Verfahren entschieden. Im vorliegenden Band werden insbesondere die Familiengerichte von Australien,
Neuseeland sowie das in den USA vorgeschlagene Modell eines Unified Family Court näher untersucht. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, anhand der in diesen Ländern gemachten Erfahrungen, einige Grundlinien für ein schweizerisches Familiengerichtssystem zu entwickeln.