Zum Werk Mit Blick auf das erste juristische Staatsexamen bildet das Allgemeine Verwaltungsrecht eines der wichtigsten Gebiete des Öffentlichen Rechts. Fallbücher betrachten es üblicherweise unter verwaltungsprozessrechtlichem Blickwinkel. Das hat zweifellos seine Berechtigung, erschwert aber oftmals den Einstieg in die Materie und die Gewinnung des notwendigen systematischen Über- und dogmatischen Durchblicks. Von Anfang an nur vom gerichtlichen Rechtsbehelf her zu lernen birgt die Gefahr, die behördliche Perspektive zu vernachlässigen und nicht zu lernen, zwischen (die Gerichte verpflichtenden) Kontroll- und (die Behörden verpflichtenden) Verhaltensnormen zu unterscheiden. Die "Fälle zum Allgemeinen Verwaltungsrecht" folgen der didaktischen Erfahrung, dass gerade auch eine fallmäßige Aufarbeitung ausschließlich des für die Verwaltungsbehörden maßgeblichen Rechts große Erkenntnisgewinne verspricht. Vorteile auf einen Blick