«Ich höre 12 Stunden Pandekten bei Bruns», so schreibt 1870 der 24-jährige Eugen Huber nach Hause und rechtfertigt seine Grundlagenstudien im römischen Recht. Später erst möchte er verstärkt Civil- und Staatsrecht studieren.
Karl Georg Bruns galt seinen Zeitgenossen als herausragender Kenner des römischen Rechts: «Wie schwerlich ein Zweiter unter den Zeitgenossen hatte er den gesammten geschichtlichen Rechtsstoff Römischen Ursprungs nicht nur für völlig zu eigen gemacht, sondern auch geistig durchdrungen und künstlerisch zur lebendigen Anschauung gebracht.»
Dieser Band der Forschungsreihe zeigt die Mitschriften des jungen Studenten Eugen Huber und ist eines der wenigen Zeugnisse zu Bruns’ Vorlesungstätigkeit. Dass sich Eugen Huber in jungen Jahren viel mehr dem römischen Recht zugewandt hat als bisher angenommen, macht es umso dringlicher, sich auch mit diesen Aspekten zu beschäftigen.