Zum Werk Der EU Data Act, der als Verordnung ausgestaltet ist, wurde Ende Dezember 2023 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist wird der EU Data Act ab dem 12. September 2025 in der EU direkt anwendbares Recht sein. Der Data Act regelt unter anderem die Weitergabe von Daten zwischen Unternehmen an Verbraucher (B2C) sowie zwischen Unternehmen untereinander (B2B). Ferner enthält er Regelungen darüber, welche unionsrechtlichen Pflichten von Dateninhabern zu beachten sind, die Daten bereitstellen und wann Daten an öffentliche Stellen aufgrund einer besonderen Notwendigkeit zur Verfügung gestellt werden (B2G). Vorteile auf einen Blickausführliche, wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig übersichtliche Kommentierung aller Normen des EU Data Actsgut verständlich dargestellt dank Praxisbeispielenmit eingehender Einleitung durch die Herausgeber Zielgruppe Für die Rechtsanwaltschaft, insbesondere mit Schwerpunkt IT-, Daten- und Datenschutzrecht, für Datenschutzbeauftragte, Compliance Beauftragte, Rechtsabteilungen in Unternehmen, für Behörden und alle Interessierten.