Zur Abwendung einer Unternehmenskrise bei personenbezogenen Kapitalgesellschaften bedarf es meist unterschiedlicher Sanierungshandlungen der Gesellschafter. Deren ertragsteuerliche Folgen, sowohl auf der Gesellschafts- als auch auf der Gesellschafterebene, können die Sanierung potenziell konterkarieren. Dies gilt insbesondere bei schädlichen Wechselwirkungen der einzelnen steuerrechtlichen Sanierungsnormen. Die Analyse der steuerlichen Folgen von Sanierungsmaßnahmen ex ante ist daher von hoher praktischer Relevanz. Sie wird jedoch dadurch erschwert, dass in Deutschland kein einheitliches „Sanierungssteuerrecht“ existiert, sondern sich die relevanten steuerrechtlichen Normen historisch bedingt jeweils eigenständig entwickelt haben. Die vorliegende Arbeit trägt dazu bei, zunächst die einschlägigen Sanierungsnormen zu identifizieren und deren Anwendungsbereich zu analysieren, um diese sodann einzelfallbezogen auf etwaige Sanierungshandlungen anzuwenden. Zu diesem Zweck werden sowohl die steuerlichen Konsequenzen auf der Gesellschafts- als auch auf der Gesellschafterebene untersucht und im Rahmen eines zuvor hergeleiteten steuerlichen Zielsystems bewertbar und vergleichbar gemacht.