Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Erinnerungs-Vermögen

Vom Erzählen persönlicher Dinge

Jede Begegnung mit den Dingen eines Menschen ist auch eine Begegnung mit einem individuellen Leben. Dinge erzählen ihre Geschichte, aber sie brauchen jemanden, der sie durch Erzählung und Erinnerung zum Leben erweckt. In einer Art "Anleitung an seinen Nachlassverwalter" reflektiert der Autor anhand eigener Souvenirs, Kleinodien und auf den ersten Blick vielleicht wertlosen Gegenständen die Bedeutung von Erinnerungsstücken im Leben eines Menschen und in seinem eigenen Leben. Er beschreibt, wie persönliche Gegenstände etwa Fotos, Möbel oder kleine Andenken mehr sind als bloßer Besitz: Sie sind Träger von Erinnerungen, Erfahrungen und Gefühlen. Diese Erlebnisse, Begegnungen und Beobachtungen schildert er voller Spannung und Poesie und ermutigt auf diese Weise, das eigene Leben zu reflektieren, kostbare Momente zu erkennen und für die Nachkommen festzuhalten. So können die Geschichten hinter den Dingen - bevor sie verstummen - als wertvolle Zeugnisse eines gelebten Lebens erkannt werden. Mit Hinweisen, wie man den persönlichen Nachlass an Dingen ordnet, um sie den Erben sinnvoll weiterzugeben.

mars 2026, env. 240 pages, Allemand
Bonifatius
978-3-98790-115-7

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