Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Eine Frau geht einen trinken. Alleine

Ein verdächtiges Heft. MaroHeft #11

Der durch die Stadt wandernde Flaneur, der einsame Wolf in den Nachtclubs, das Herrengedeck in der ­Eckkneipe: Das 'alleine Ausgehen' ist bis heute eher ­Männersache. Viele Frauen verlassen das Haus nachts grundsätzlich nicht allein. Aus guten Gründen. \nGeht eine Frau doch einmal ohne Begleitung aus, so kann sie einiges erleben: Einfach mal in Ruhe einen trinken zu gehen, gehört nicht dazu. Die Frau an der Bar ist schnell allerlei ­Zuschreibungen ausgesetzt. Gewiss ist sie auf Männersuche? Sie ist ein zu beäugendes, herausforderndes Wesen, ein Objekt der Begierde - kein Streuner, der selbstbewusst die Lage checkt. Warum ist das so? Was ist der 'öffentliche Raum', besonders der dunkle, für ein Ort, wenn Frauen ihn betreten, vielleicht auch Drogen nehmen, feiern, tanzen oder einfach nur herumstromern wollen?\n\nMaroHeft #11: Ein Heft, das alleine ausgeht. \nEine verdächtige Angelegenheit.

mars 2023, 36 pages, MaroHefte, Bd. 11, Allemand
Maro Verlag
978-3-87512-626-6

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