Nutzer von Standards mit patentgeschützter Technologie sind auf die Lizenzerteilung der Patentinhaber angewiesen. Unter welchen Umständen eine Lizenz erteilt wird, obliegt jedoch der Entscheidungsgewalt des Patentinhabers. Um missbräuchliches Verhalten zu unterbinden, sind Patentinhaber dazu verpflichtet, den Zugang zu sog. standardessenziellen Patenten zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden (fair, reasonable and non-discriminatory) Bedingungen sicherzustellen. Die meisten Standardisierungsorganisationen verlangen daher die Abgabe einer sog. FRAND-Erklärung. Deren Wirkung wird in hiesiger Literatur und Rechtsprechung bisher rein kartellrechtlich betrachtet. Aurelia Merbecks widmet sich daher einer in Deutschland noch nicht erfolgten schuldrechtlichen Analyse der FRAND-Erklärung.<br /><br />Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; 2020 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2023 Promotion (Münster); Referendariat am Kammergericht Berlin.