Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Arbeit bezieht sich darauf, die körperschaftsteuerliche Organschaft zu analysieren und die daraus resultierenden Rechtsfolgen herauszufiltern. In dieser Arbeit geht es um die Organschaft, die nicht nur als ausschlaggebender Bestandteil der Unternehmensbesteuerung in Deutschland dazu gehörte, sondern sich auch im Laufe der Jahre im Sinne von Umbrüchen selbst verändert hat. Daraus wird die körperschaftsteuerliche Organschaft, die ihren Ursprung in zweifelhafter Rechtsprechung und steigender Bedeutung, findet. Daraus entwickelten sich im Jahre 1977 die gesetzlichen Grundlagen der §§ 14 bis 19 KStG, die auch in der heutigen Zeit noch die Bestandskraft einer körperschaftsteuerlichen Organschaft bilden. Die körperschaftsteuerliche Organschaft, deren Zweck die steuerrechtliche Eingliederung eines rechtlich selbstständigen Unternehmens in ein anderes beherrschendes Unternehmen darstellt, also Organgesellschaft und Organträger, ist als eine Art Einkommensgemeinschaft anzusehen, die als ein Steuersubjekt zu identifizieren ist. Im Folgenden wird auf die bestehenden Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft eingegangen. Dabei wird zwischen den Voraussetzungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft und denen aus einer körperschafsteuerlichen Organschaft resultierenden Rechtsfolgen differenziert. In Bezug auf die Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft wird dargestellt, welche sachlichen sowie auch persönlichen Voraussetzungen für das Entstehen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft vorliegen müssen. Die Rechtsfolgen der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden zuerst in die Einkommensermittlung der Organgesellschaft und Organträger unterteilt. Im Anschluss wird auf die Rechtsfolgen von etwaigen Mehr- und Minderabführungen und einer verunglückten Organschaft eingegangen.