Erstmalig sind die Verfahrensregeln des Verwaltungsprozesses in einem einheitlichen, organischen Gesetzeswerk in Form eines Gesetzbuches zusammengefasst.
br>Dieses Buch behandelt den allgemeinen Teil (Art. 1-39).
Wie im Artikel 1 ausdrücklich bekundet, soll die neue Prozessordnung den vollen und effektiven Rechtsschutz gegenüber der Verwaltung gemäß den Grundsätzen der Verfassung und des europäischen Gemeinschaftsrechts gewährleisten.
Demnach rücken Grundsätze wie das faire Verfahren, seine angemessene Dauer, das Prinzip des rechtlichen Gehörs und eine höhere, richterliche Kontrolle des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt.