Die Investmentkommanditgesellschaft im Spannungsfeld zwischen klassischem Personengesellschafts- und Investmentrecht

Unterform der gesetzestypischen Kommanditgesellschaft, personengesellschaftsrechtliches Sonderrecht oder Investmentvehikel eigener Art?

Der Gesetzgeber hat die Investmentkommanditgesellschaft nicht nur als investmentrechtliche Organisationsform etabliert, er ordnet sie auch als eine Unterart der handelsrechtlichen Kommanditgesellschaft (KG) den Personenhandelsgesellschaften zu. Mit dem Hinweis auf die Vornahme von lediglich erforderlichen Abweichungen behauptet der Gesetzgeber, dass die gesetzestypische KG identitätswahrend in das investmentrechtliche Systemgefüge eingebunden ist. Mit anderen Worten: Die durch das KAGB geschaffenen Modifikationen führen zu keiner Entfremdung, die die Eigenschaft der InvestmentKG als HGB-KG in Frage stellen würde. Die vorliegende Arbeit misst den Gesetzgeber an dieser Einschätzung, wobei insbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht aufgegriffen wird.

septembre 2019, env. 278 pages, Europäische Hochschulschriften Recht, Bd. 6117, Allemand
Peter Lang
978-3-631-80019-5

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