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Die Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers

Die Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers

Unter Abgrenzung zur zulässigen Verwertung von Berufserfahrung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Gemäss Art. 321a Abs. 4 OR ist der Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit dies die berechtigten Interessen des Arbeitgebers erfordern. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird diese dem Arbeitnehmer obliegende Geheimhaltungspflicht detailliert untersucht. Im Vordergrund steht dabei die Abgrenzung der gemäss Art. 321a Abs. 4 OR geheim zu haltenden Informationen von der Berufserfahrung des Arbeitnehmers. In einem weiteren Teil werden die straf- und wettbewerbsrechtlichen Schranken der Verwertung von Berufserfahrung, insbesondere Art. 162 StGB und Art. 6 UWG, behandelt. Den Abschluss bildet eine umfangreiche Kasuistik.

Informations bibliographiques

août 2004, 248 pages, Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht, 1e édition, Allemand
Stämpfli Verlag
9783727206917

Mots-clés

Autres titres de la collection: Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht

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