Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen als Gegenstand der Rechtsetzung

Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen wirft rechtspolitische Fragen im Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit und Embryonenschutz auf. Ziel dieser Untersuchung ist es, den Rahmen für die Problembewältigung durch das Recht abzugrenzen. Dazu werden nach einer rechtsvergleichenden Betrachtung des Embryonenschutzrechts die widerstreitenden Verfassungsgüter im Wege der praktischen Konkordanz aufeinander bezogen. Schwerpunkt der verfassungsrechtlichen Diskussion ist die Herleitung des Embryonenschutzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang, welches Einschränkungen der Forschungsfreiheit rechtfertigen kann. Es zeigt sich jedoch, dass sich aus dem Verfassungsrecht keine vorgezeichnete Lösung ableiten lässt, sondern dass es der Rechtsetzung einen breiten Spielraum zur Entwicklung pragmatischer Regelungsmodelle eröffnet.

juillet 2005, env. 200 pages, Frankfurter Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrecht, Bd. 2, Allemand
Peter Lang
978-3-631-54154-8

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