Commander aujourd'hui : Schweizerische Zivilprozessordnung (Art. 1–352 ZPO sowie Art. 400–408 ZPO)

Die Einführung von Selbstbehalten bei Verbriefungen ist geboten

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Als eine der Ursachen der Finanzkrise wird der spekulative Einsatz von Finanzinstrumenten genannt. Um den Finanzkollaps zu umgehen, musste der Steuerzahler haften. Weitere Bankenrettungen sollen durch striktere Regularien für Kreditinstitute verhindert werden. Es geht unter anderem um die Einführung von Selbstbehalten bei Verbriefungen......Das Problem der fehlenden Anreize zur genauen Kreditprüfung soll über die Selbstbehaltvorschriften geregelt werden. Seit Anfang dieses Jahres müssen Banken bei der Bündelung von Krediten in neue Wertpapiere ein Risiko von mindestens fünf Prozent in den eigenen Büchern behalten. Ab 2015 soll dieser Selbstbehalt auf zehn Prozent steigen. Grundlage des Beschlusses ist eine EU-Richtlinie.
septembre 2011, 12 pages, Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen, Allemand
GRIN VERLAG
9783656003984

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