Die Arbeit widmet sich der Frage, wie die Bestimmung von FRAND-Lizenzbedingungen verbessert werden kann. In einer von interoperablen Technologien geprägten Umgebung ist nämlich nicht nur die Frage relevant, ob der Zugang zu standardessentieller Technik gewährt wird, sondern wie dies fair, angemessen und nichtdiskriminierend (eng. fair, reasonable and nondiscriminatory - FRAND) erreicht werden kann. Dabei gilt es, das Spannungsfeld zwischen Kartell- und Patentrecht unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten aufzulösen.
In diesem Zusammenhang werden die Möglichkeiten staatlicher Gerichte zur Beilegung von FRAND-Streitigkeiten ebenso untersucht wie die Eignung der Schiedsgerichtsbarkeit zur konkreten Bestimmung von FRAND-Lizenzbedingungen. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob bereits das Angebot einer Partei, die Bestimmung von FRAND-Lizenzbedingungen einem Dritten zu überlassen, einen Interessenausgleich fördern kann und welche Vorbildwirkung drittbestimmte Lizenzbedingungen für vergleichbare Fälle haben können. Als Beitrag für die Praxis gibt die Arbeit Hinweise für eine Anpassung bestehender Schiedsverfahrensordnungen und entwickelt aus den gefundenen Ergebnissen einen Vorschlag für eine Schiedsklausel.