<p>Karl-Otto Apel, Jürgen Habermas und Robert Alexy vertreten die Auffassung, dass die Letztbegründung der Menschenrechte als moralische und positive Rechte auf dem Diskurs basiert. Ob dieser Anspruch in ihren Theorien der Moral und des Rechts tatsächlich eingelöst werden kann, wird in der neuen Studie eingehend untersucht. Es zeigt sich, dass das ambitionierte Unternehmen letztlich als gescheitert gelten muss. Die Diskurstheorien des Rechts bieten zwar eine Lösung für einige Probleme der Diskursethik, bestätigen aber auch die Annahme, dass zwischen Geltung und Faktizität keine Brücke existiert. Es gibt keine Einheit, sondern nur die Unterschiede selbst.</p>