<p>Beleuchtet wird ein zentrales Spannungsfeld des Sportrechts: Wie lässt sich die Verbandsautonomie mit den Anforderungen des Kartellrechts in Einklang bringen? Der Sport ist geprägt durch seine verbandliche Selbstregulation, ohne die er kaum existieren könnte. Gleichzeitig setzt das Kartellrecht klare Grenzen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Einen Fokus setzt die Arbeit die Zukunftsfähigkeit des „Ein-Platz-Prinzip“, das für die Organisation von Verbänden eine Schlüsselrolle spielt. Doch inwieweit ist dieses Prinzip mit den strengen Vorgaben des Kartellrechts vereinbar? Welche Anpassungen sind notwendig, um sowohl die Interessen der Verbände als auch die Anforderungen an den Wettbewerbsschutz zu berücksichtigen?</p>