Seit nunmehr über 15 Jahren prägt die Frage nach der Angemessenheit der Vergütung des Urhebers die Diskussion im Urheberrecht wie kaum eine andere. Der Gesetzgeber widmete sich diesem Thema im Rahmen zweier Reformen und schuf mit den §§ 32 ff. UrhG ein neuartiges Regelungskonzept, mit dem sich die urheberrechtliche Literatur und Rechtsprechung in der Folgezeit intensiv beschäftigte. Amit Datta analysiert die tiefgreifenden Auswirkungen dieser Entwicklungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht mit Blick auf die gängigen Vertragsformen im Filmbereich. Hierbei zeigt er, weshalb es bisher - entgegen verhaltensökonomischer Erwartungen - noch nicht flächendeckend zu der intendierten Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber gekommen ist. Vor dem Hintergrund der erarbeiteten Ergebnisse hinterfragt Amit Datta das Festhalten an den vorherrschenden Vertragsstrukturen und zeigt - unter Berücksichtigung der vertraglichen Praxis in den USA - Alternativen auf. Die Arbeit wurde mit dem Karlheinz-Quack-Preis 2017 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichnet.<br /><br />Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft in Münster und Zaragoza (Spanien); Visiting Scholar an der University of California, Berkeley; Juristischer Vorbereitungsdienst in Berlin und London; 2016 Promotion; 2016-17 Post-Doctoral Researcher an der Humboldt-Universität zu Berlin (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht, insb. Gewerblicher Rechtsschutz); seit 2017 Rechtsanwalt in Berlin.