Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: In den folgenden Kapiteln soll das Sozialgeheimnis im Näheren besprochen werden. Des Weiteren wird auf den Datenschutz im Allgemeinen und im Besonderen eingegangen. Sowohl die EU-DSGVO als auch die Sozialgesetzbücher betreffend. In Kapitel 4 werden ausführlich die rechtlichen Bestimmungen zur Übermittlung und Offenbarung von Sozialdaten behandelt.Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen umfassenden Überblick über den Datenschutz zu erhalten. Im Besonderen bezogen auf Sozialdaten und personenbezogene Daten. Schlussendlich soll sich noch kritisch mit den Möglichkeiten des Einzelnen befasst werden, hinsichtlich des Schutzes personenbezogenen Daten.Mit der zunehmenden Digitalisierung in unserem Alltag, gewinnt auch der Datenschutz, besonders der Schutz personenbezogener Daten und Sozialdaten, an Bedeutung. Momentan befindet sich ein Großteil der Bevölkerung im Homeoffice, d. h. das Internet wird noch stärker frequentiert als schon in der Vergangenheit. Auf Grund der vielen geschlossenen Geschäfte, bestellen viele Menschen die Waren, welche momentan nicht im Einzelhandel verfügbar sind, auf Onlineportalen. Bei jedem Besuch einer Internetseite werden vom Anbieter Daten über den Besucher gesammelt. Hiermit werden Profile über das Kaufverhalten der Besucher erstellt. Durch die gesammelten Daten kann, mit gezielten Angeboten, das Kaufverhalten beeinflusst werden.Doch nicht nur im Internet ist das Interesse an personenbezogenen Daten groß, sondern auch bei staatlichen Behörden. Finanzbehörden sind an Banktransaktionen interessiert, um Steuerdelikte aufzudecken. Die Polizei an Daten, welche beispielsweise mit Hilfe von Telefonüberwachung gewonnen worden sind, um Straftaten aufzuklären oder zu verhindern, usw.Mit in Kraft treten der EU- DSGVO am 18.05.2018 wurden die Grundrechte für den Datenschutz in den Mitgliedstaaten festgelegt. Die EU- DSGVO steht über dem Schutz der Sozialdaten und dem Sozialgeheimnis, welche in den Sozialgesetzbüchern I und X verankert sind. Der Schutz der Daten ist nicht im Grundgesetz verankert. Allerdings gibt es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches auf dem Artikel 2 GG aufbaut.