In einer zunehmend globalisierten Welt und nach diversen Lebensmittelskandalen wird die garantierte Herkunft eines Produktes ein immer wichtigeres Verkaufsargument. Die Schweiz hat daher nach dem Vorbild der EU eine öffentlich-rechtliche Auszeichnung von Schweizer Qualitätsprodukten eingeführt: die geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB resp. AOC) und die geschützte geografische Angabe (GGA). Nach einer zusammenfassenden Darstellung der konventionellen Schutzmöglichkeiten von Herkunftsangaben befasst sich die vorliegende Arbeit ausführlich mit diesem neuen Schutzmechanismus, wobei besonderes Gewicht auf das Verhältnis der verschiedenen Schutzarten zueinander gelegt wird. Zum Abschluss wird die rechtliche Stellung der einzelnen Kennzeichen im Ausland untersucht, um schliesslich zu einem Fazit für das situationsbedingt "optimale" Schutzkonzept für eine schweizerische Herkunftsangabe zu kommen.