Die Grundlagen des nachehelichen Unterhalts stellen sowohl dogmatisch als auch rechtspolitisch ein Kernproblem des Familienrechts dar und haben zugleich erhebliche Bedeutung für die Auslegung und praktische Anwendung des Unterhaltsrechts.
Angesichts der Bedeutung dieser Fragen überrascht es nicht, dass sie in Deutschland seit der Entstehung des BGB immer wieder neu gestellt und diskutiert worden sind – zuletzt im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsrechts im Jahre 2008. Weitaus weniger Aufmerksamkeit gefunden hat in Deutschland bisher die europäische Diskussion. Insbesondere sind die Vorschläge der Commission on European Family Law (CEFL) für die Ausgestaltung des nachehelichen Unterhalts in den Debatten um das deutsche Unterhaltsrecht bislang wenig berücksichtigt worden.
Diese Lücke schließt die vorliegende Arbeit. Der Verfasser untersucht dafür sowohl das deutsche Unterhaltsrecht als auch die Prinzipien der CEFL eingehend auf die dort jeweils zugrunde gelegten Grundkonzeptionen des nachehelichen Unterhalts. Zugleich behandelt er ihre Bedeutung für die konkrete Ausformung des Unterhaltsrechts. Dabei befasst er sich mit den Voraussetzungen, dem Umfang und der Dauer des Anspruchs, der Art der Unterhaltsgewährung, dem Rang des Anspruchs sowie der Zulässigkeit und Bedeutung von Unterhaltsvereinbarungen und zeigt – unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung des § 1578b BGB zum 01.03.2013 – die sich hieraus ergebenden Reformanstöße für die Ausgestaltung des Unterhaltsrechts auf.