Das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde der Schweiz ist als Institution von der schweizerischen Rechtskultur geprägt, und es prägt die schweizerische Rechtskultur mit seiner Rechtsprechung. Schon die Schaffung des Bundesgerichts erfolgte nicht nur auf der Grundlage der Verhältnisse in den Kantonen und der frühen Eidgenossenschaft, sondern auch in Auseinandersetzung mit ausländischen Entwicklungen und Rechtsanschauungen, insbesondere Frankreichs und der USA. Die mannigfachen kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zum Ausland und die Bedeutungszunahme des internationalen Rechts (eingeschlossen des Europarechts) durchdringen die Rechtsprechung des Bundesgerichts und auch seine Stellung im europarechtlichen und völkerrechtlichen Gefüge.
Was ist an der Stellung des Bundesgerichts im schweizerischen Bundesstaat (gegenüber Souverän, Parlament, Regierung, Kantonen) genuin schweizerisch und was ist in der Auseinandersetzung mit ausländischen und internationalen Einflüssen entstanden? Worin kommt in der Organisation – ein oberstes Gericht an zwei Standorten, mehrsprachige Gerichtsabteilungen - und in der Art der Bestellung der Richterschaft des Bundesgerichts schweizerische Rechtskultur zum Ausdruck? Wie prägen die hohe Gewichtung des demokratischen Elements, der Föderalismus und die Mehrsprachigkeit die bundesgerichtliche Rechtsprechung? Wie hat sich die Rechtsprechung zum ausländischen und internationalen Recht (einschliesslich das Europarecht) entwickelt? Welche Bedeutung kommt der Rechtsvergleichung und dem Vorbehalt des Ordre public zu, und in welchen Formen findet der Dialog mit anderen Höchstgerichten statt? Und schliesslich: Hat schweizerisches Recht auf ausländische Rechtsentwicklungen eingewirkt?
Diese Fragestellungen behandelt Susanne Leuzinger, langjährige Bundesrichterin am Schweizerischen Bundesgericht, in ihrem Werk, das in der Reihe The Anthology of Swiss Legal Culture erscheint. Die Reihe stellt die Entwicklung der schweizerischen Rechtskultur in ihren internationalen Bezügen auf der Grundlage relevanter Originaltexte (wissenschaftliche Texte, amtliche Texte wie z. B. Gerichtsurteile) dar, die von einer Darstellung des Hintergrunds und einer Zusammenfassung der einzelnen Texte sowie biographischen Angaben über die Verfasserinnen und Verfasser begleitet werden. Sie erscheint auch in englischer Sprache und weckt über die Landesgrenzen hinaus das Interesse für schweizerische Beiträge zur Rechtskultur.