Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung), Veranstaltung: Seminar zu aktuellen Fragen des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und der Rechtsvergleichung, Sprache: Deutsch, Abstract: Hat nicht jeder Mensch ein Bedürfnis danach, seine direkten Verwandten zu kennen? Im Folgenden soll erörtert werden, inwieweit das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammungsverhältnisse in unserer Rechtsordnung verankert ist. Nach einer kurzen Einführung in das deutsche Abstammungsrecht werden die verfassungsrechtliche Herleitung und die einfachgesetzlichen Ausprägungen dieses Rechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung näher beleuchtet.Die Suche nach der Wahrheit über die eigene Herkunft und die natürliche Abstammung beschäftigt viele Menschen ihr Leben lang. Dabei geht es den Betroffenen oftmals in erster Linie nicht um die Geltendmachung von Ansprüchen im Sorge-, Unterhalts- oder Erbrecht, die aus der Abstammung von einer Person resultieren können. Vielmehr steht die Suche nach einer Wahrheit im Mittelpunkt, die ihnen Auskunft geben kann über Vergangenes, Gegenwärtiges und am Ende über sich selbst. Das BVerfG geht daher zutreffend davon aus, dass die Kenntnis der Abstammung eine wichtige Stellung für die Individualitätsfindung und das Selbstverständnis einer Person einnimmt.